Eine Meldebestätigung über den oder die aufrechten Wohnsitze oder eine Meldebestätigung über vergangene Wohnsitze kann jede Person, die sich in Österreich aufhält für sich oder für eine Person, für die diese Person meldepflichtig ist (z.B. Kind) beantragen.
Die zuständige Meldebehörde ist jene, wo der Antragsteller seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat.
Gebühren
€ | 14,30 | Antragsgebühr (entfällt bei mündlicher Antragstellung) |
€ | 14,30 | Zeugnisgebühr (entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte Person oder Behörde gerichtet wird - ausgenommen der Antragsteller selbst) |
€ | 2,10 | Bundesverwaltungsabgabe bei Abfragen aus dem Örtlichen Melderegister |
€ | 3,00 | Bundesverwaltungsabgabe bei Abfragen aus dem Zentralen Melderegister |