Förderrichtlinien:
Die Oö. Landesregierung hat für die Heizperiode 2025/26 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses jeweils in der Höhe von € 200,00 an sozial bedürftige Personen beschlossen.
Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das Jahresbruttoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt (der Wohnung) lebenden Personen die Summe der folgenden anzuwendenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt:
Einpersonenhaushalt: Jahresbruttoeinkommen bis 21.833,00 Euro
Mehrpersonenhaushalt: Jahresbruttoeinkommen bis 30.913,00 Euro
Die Antragsfrist läuft vom 16. März 2026 bis 15. Mai 2026!
Für sämtliche Anträge sind die Einkommensverhältnisse und Ausgleichszulagenrichtsätze für das Jahr 2025 anzuwenden.
Den Heizkostenzuschuss können sie ab dem 16. März 2026 hier beantragen.
Bei Unterstützungs-Bedarf wenden Sie sich an das Marktgemeindeamt Lembach/Gemeindeamt Hörbich.
Nähere Informationen sind beim Land Oö. oder am Gemeindeamt erhältlich.