Inventar- & Sanierungspflicht

Inventar- und Sanierungspflicht für Gemeinden:

Die neue europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED III) sieht verschiedene Maßnahmen und Instrumente vor, die darauf abzielen, die Energieeffizienz in Europa zu verbessern. Eine dieser Maßnahmen betrifft die Rolle von Gemeinden und öffentlichen Einrichtungen als Vorbilder bei der Energiewende. Energieeffizienz-Maßnahmen im öffentlichen Bereich leisten einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energie- und Kosteneinsparung. Sie sind aber auch wichtig, um die Akzeptanz für die Energiewende bei den BürgerInnen zu erhöhen – auch wenn dies mit zusätzlichen Anstrengungen bei den Gemeinden und anderen öffentlichen Einrichtungen verbunden ist. Gemeinden spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie und können durch entschlossenes Handeln einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der EU-Energieziele leisten. 


Was ist ein Inventar über die Gemeindegebäude und wozu dient es?

Gemeinden haben ein Inventar (eine Bestandsliste) der beheizten (bzw. gekühlten*) Gebäude zu erstellen, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden oder von ihr genutzt werden und die jeweils eine beheizbare Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m² aufweisen. Das Inventar soll einen Überblick über den Energieverbrauch und die energetische Qualität der Gebäude liefern und damit als Werkzeug für Verbesserungsmaßnahmen sowie Energie- und Kosteneinsparungen dienen. Die Daten dafür kommen aus der Energiebuchhaltung sowie den für diese Gebäude erforderlichen Energieausweisen.


Welche Gebäude sind umfasst? 

Alle beheizten gemeindeeigenen Gebäude mit mehr als 250 m² (es besteht keine Verpflichtung, Gebäude mit einer kleineren Fläche in das Inventar aufzunehmen, es kann aber sinnvoll sein, um einen Gesamtüberblick zu erhalten) • Gebäude mit gemeindeeigenen Wohnungen • betrifft auch gemietete oder gepachtete, also alle von der Gemeinde genutzten Gebäude Unter Gebäude versteht man hier eine Konstruktion mit Dach und Wänden, die beheizt wird. Ausgenommen von der Verpflichtung sind z.B. unbeheizte Garagen oder Lagerräume.


Inventarliste der Marktgemeinde Lembach

Inventarliste Gemeinde Hörbich