Das neue Jugendschutzgesetz
Jugendliche ist der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten, in Gastgewerbebetrieben und Buschenschenken, bei öffentlichen Veranstaltungen und Kinovorführungen erlaubt:
Mit Aufsichtsperson: unabhängig vom Alter ohne zeitliche Begrenzung
Ohne Aufsichtsperson unter 14 Jahren: von 5:00 bis 22:00 Uhr
Ohne Aufsichtsperson 14 und 15 Jahre: von 5:00 bis 24:00 Uhr
Ohne Aufsichtsperson ab 16 Jahren: ohne zeitliche Begrenzung
Für Jugendliche generell verboten ist der Aufenthalt in Nachtklubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben.
Über Nacht ausbleiben:
Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen Jugendliche in Beherbergungsbetrieben (Hotels, Jugendherbergen, Schutzhütten, auf Campingplätzen,....) nur in Begleitung einer Aufsichtsperson nächtigen.
Ausnahmen: in betreuten Notschlafstellen für Jugendliche sowie in jenen Fällen, in denen die Nächtigung mit Einverständnis des Erziehungsberechtigten erfolgt.
Ab 14 Jahren wird generell keine Aufsichtsperson für die Nächtigung in Beherbergungsbetrieben verlangt.
Genauere Informationen auf der Seite für Jugendschutz Young and Clever (http://www.jugendschutz-ooe.at)