Förderungsmöglichkeiten
Förderung von Arbeitsplätzen
Pro neu geschaffenen Arbeitsplatz gewährt die Gemeinde eine Förderung von EUR 1000,--.
Als Berechnungsgrundlage dient der Beschäftigtenstand zum Stichtag 30.06. eines jeden Jahres.
Sonstige Gewerbeförderung:
Bei gewerblichen Zu- und Neubauten (nicht für betriebliche Flächen im Wohnungsverband sowie in Kleinhausbauten) werden 50 % der Wasser- und Kanalanschlussgebühren rückerstattet.
Förderung für umweltfreundliche Maßnahmen
Errichtung einer Photovoltaikanlage: EUR 50,- pro kWp Leistung, höchstens EUR 250,-/Objekt
Babygutschein
Bei der Geburt eines Kindes erhalten die Eltern einen Gutschein im Wert von EUR 100,00 für eine Baby-Erstausstattung. Der Gutschein wird in Form von Lembacher Münzen ausbezahlt.