Förderungsmöglichkeiten
Förderung von Arbeitsplätzen
Pro neu geschaffenen Arbeitsplatz gewährt die Gemeinde eine Förderung von EUR 150,--.
Als Berechnungsgrundlage dient der Beschäftigtenstand zum Stichtag 30.11. eines jeden Jahres.
Förderung von Lehrstellen
Für die Ausbildung eines Lehrlings zahlt die Gemeinde eine Förderung von
EUR 60,-- im 1. Lehrjahr
EUR 75,-- im 2. Lehrjahr sowie
EUR 85,-- im 3. und 4. Lehrjahr
Förderung für umweltfreundliche Maßnahmen
Einbau einer Solaranlage:
EUR 50,-- Sockelbetrag
+ EUR 5,-- Zusatzförderung pro m² Kollektorfläche, höchstens EUR 250,--
Anschluss an die Nahwärmeversorgung EUR 125,--
Einbau einer Biomasseheizung (Pellets, Hackschnitzel, Holzvergaser) EUR 125,--
Errichtung einer Photovoltaikanlage: Sockelbetrag EUR 50,-- + EUR 50,-- pro kW, höchstens EUR 500,--
Errichtung einer Kleinwindkraftanlage (ab 5 kW): EUR 500,--
Familienzuschuss für mehrtägige Schulveranstaltungen
Für die Teilnahme eines Kindes an einer mehrtägigen Schulveranstaltung bis einschließlich in der 9. Schulstufe gewährt die Marktgemeinde Lembach i.M. einen Zuschuss zwischen EUR 7,50 und EUR 43,50 pro Familie, sofern die Teilnahme eine außergewöhnliche finanzielle Belastung für die Famile darstellt.