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Stellenausschreibung: Reinigungskraft

Teilzeitbeschäftigte Reinigungskraft für den Schulbereich

Gemäß §§ 8 und 9 Oö. Gemeindedienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 idgF wird aufgrund des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 30. November 2009 folgender Dienstposten zur Besetzung öffentlich ausgeschrieben:

Teilzeitbeschäftigte Reinigungskraft für den Schulbereich

Beginn des Dienstverhältnisses: 1. April 2010
Das Beschäftigungsausmaß beträgt 40 % (= 16 Stunden pro Woche)
Die Einstufung erfolgt in der Funktionslaufbahn GD 25.1

Derzeit vorgesehene Arbeitszeiten:
Montag von 6.30 – 11.30 Uhr
Dienstag von 6.30 – 8.30 Uhr und von 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch von 13.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag und Freitag frei

Die genauen Arbeitszeiten werden vor Dienstantritt vereinbart.
Es wird darauf hingewiesen, dass darüber hinaus auch Reinigungsarbeiten nach Veranstaltungen in der Alfons Dorfner Halle (fallweise auch am Wochenende) durchgeführt werden müssen.
Weiters muss fallweise die Mittagspausenaufsicht (12.00 – 13.00 Uhr) in der Hauptschule durchgeführt werden.

Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:
1. Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union
2. Persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
3. Eine Strafregisterbescheinigung sowie ein ärztliches Zeugnis sind den Bewerbungsunterlagen anzuschließen.

Allgemeine Informationen:
Die Aufnahme erfolgt in ein Vertragsbedienstetenverhältnis zur Marktgemeinde Lembach; das Dienstverhältnis wird (vorerst) befristet, davon der erste Monat auf Probe. Die Entlohnung ist im Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, LGBl. Nr. 52/2002, bzw. in der Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung, LGBl. Nr. 53/2002, jeweils in der geltenden Fassung, geregelt. Der Hauptwohnsitz im künftigen Tätigkeitsbereich Lembach und Hörbich ist für den Arbeitgeber von großem Vorteil und daher wünschenswert.

InteressentInnen mögen die Bewerbungsunterlagen samt den entsprechenden Beilagen (handgeschriebener Lebenslauf, Urkunden, Zeugnisse)

bis spätestens 31. Dezember 2009

an das Marktgemeindeamt Lembach richten.

Der Personalbeirat der Marktgemeinde Lembach reiht die BewerberInnen nach festgelegten Kriterien, über die Aufnahme entscheidet schließlich der Gemeindevorstand.

Für weitere Auskünfte steht der Gemeindeamtsleiter gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Gemeinde Lembach (14.12.2009)


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