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Stellenausschreibung: Bürokraft

Vollbeschäftigte Bürokraft für die Gemeindekanzlei

Gemäß §§ 8 und 9 Oö. Gemeindedienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 idgF wird aufgrund des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 30. November 2009 folgender Dienstposten zur Besetzung öffentlich ausgeschrieben:

Vollbeschäftigte Bürokraft für die Gemeindekanzlei


Beginn des Dienstverhältnisses: 1. März 2010
Das Beschäftigungsausmaß beträgt 100 % (= 40 Stunden pro Woche)
Die Einstufung erfolgt in der Funktionslaufbahn GD 21.7 (MitarbeiterIn im Verwaltungsdienst)

Derzeit übliche Arbeitszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.00 – 12.00 und von 13.00 – 17.30 Uhr
Mittwoch von 7.00 – 13.00 Uhr
Freitag von 7.00 – 12.30 Uhr
Fallweise Schriftführer-Tätigkeit bei Sitzungen am Abend

Besondere Aufnahmevoraussetzungen:
- Ausbildung für Büro- bzw. Kanzleiarbeit (z.B. Allgemeiner Schriftverkehr, Buchhaltung, Personalverrechnung, etc.)
- Sehr gute EDV-Kenntnisse (u.a. Word, Excel)
- Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Geschick im Umgang mit BürgerInnen
- Bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst

Weitere Informationen:
Die in der Oö. Gemeinde-Dienstausbildungsverordnung 2005 vorgesehene Dienstausbildung ist innerhalb der darin vorgesehenen Frist abzulegen, sofern diese nicht nach dieser Verordnung oder nach der bis 2005 geltenden Oö. Gemeinde-Dienstprüfungsverordnung bereits erfolgreich abgelegt wurde oder diese ersetzt werden kann.

Hinweis nach dem Oö. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz:
Im Sinne des Frauenförderprogramms der Marktgemeinde Lembach i.M. werden besonders Frauen ermutigt, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen bevorzugt.

Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:
1. Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union
2. Persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
3. Eine Strafregisterbescheinigung sowie ein ärztliches Zeugnis sind den Bewerbungsunterlagen anzuschließen.

Allgemeine Informationen:
Die Aufnahme erfolgt in ein Vertragsbedienstetenverhältnis zur Marktgemeinde Lembach; das Dienstverhältnis wird (vorerst) befristet, davon der erste Monat auf Probe. Die Entlohnung ist im Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, LGBl. Nr. 52/2002, bzw. in der Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung, LGBl. Nr. 53/2002, jeweils in der geltenden Fassung, geregelt. Der Hauptwohnsitz im künftigen Tätigkeitsbereich Lembach und Hörbich ist für den Arbeitgeber von großem Vorteil und daher wünschenswert.

InteressentInnen mögen die Bewerbungsunterlagen samt den entsprechenden Beilagen (handgeschriebener Lebenslauf, Urkunden, Zeugnisse)

bis spätestens 31. Dezember 2009

an das Marktgemeindeamt Lembach richten.

Der Personalbeirat der Marktgemeinde Lembach reiht die BewerberInnen nach festgelegten Kriterien, über die Aufnahme entscheidet schließlich der Gemeindevorstand.

Für weitere Auskünfte steht der Gemeindeamtsleiter gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Gemeinde Lembach (14.12.2009)


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