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Kleine Kunststoff- (Leichtverpackungen*) und Metallverpackungen kommen österreichweit in den Gelben Sack. Pfandflaschen und -dosen mit dem österreichischen Pfandlogo gehen in den Handel zurück. In ganz Oberösterreich gilt: Große und sperrige Verpackungen wie Folien, Eimer und Kanister sowie Styropor® gehören immer ins ASZ. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Metallverpackungen und Getränke-Verbundkartons im ASZ zu entsorgen. Wichtig ist, dass keine Verpackung im Restmüll landet.
Diese Leicht- und Metallverpackungen können ab 2025 in den OÖ ASZ abgegeben werden:
Werden die oben genannten Fraktionen weiterhin im ASZ abgegeben, können damit Erlöse erzielt werden, die der kommunalen Abfallwirtschaft zugutekommen. Mit diesen Erlösen werden die Preise für kostenintensive ASZ-Fraktionen wie zum Beispiel Problemstoffe, Bauschutt oder Sperrmüll reduziert bzw. gänzlich kompensiert.
Folgende Verpackungen sind jedenfalls im Gelben Sack zu entsorgen:
Gelber Sack ist nur für Verpackungen
Alle Leicht- und Metallverpackungen können auch im Gelben Sack gesammelt werden. Diese gelangen zum überwiegenden Teil in die neue Sortieranlage im Ennshafen, die eine Sortiertiefe von rund 80 Prozent für die stoffliche Verwertung erreicht. Wie bei der Sammlung im ASZ werden die gesammelten Verpackungen anschließend bestmöglich recycelt.
Die Gelben Säcke werden ab 2025 alle 6 statt alle 4 Wochen abgeholt. Durch den Wegfall der bepfandeten Flaschen und Dosen ist auch mehr Platz im Gelben Sack. Der Gelbe Sack ist ausschließlich für Verpackungen vorgesehen. Andere Kunststoffgegenstände wie alte (nicht elektrische) Zahnbürsten, Spielzeug, Plastikrasierer oder kaputte Textilien gehören in den Restmüll. Wenn die zugestellte 7-er Rolle nicht ausreicht, gibt es am Gemeindeamt weitere kostenlose Gelbe Säcke.
Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen
Ab 1.1.2025 werden Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet. Pro Flasche oder Dose werden beim Verkauf 25 Cent Pfand eingehoben. Dieses Geld bekommt man bei der Rückgabe der leeren Verpackungen an den Verkaufsstellen wieder zurück. Das Pfand wird nur ausgezahlt, wenn auf der Flasche oder Dose das österreichische Pfandlogo und der Strichcode ersichtlich sind. Das Etikett muss vollständig vorhanden und lesbar sein und die Verpackung muss leer und unzerdrückt sein.
*Unter Leichtverpackungen versteht man alle Verpackungen aus Kunststoff oder Materialverbunden – vom Joghurtbecher über die Waschmittelflasche bis hin zu Chipsdosen aber auch Getränkekartons, Textilnetze oder beschichtetes Fleischpapier gehören dazu.
Neue Öffnungszeiten ab Jänner 2025:
im ASZ RohrbachMontag 08 – 12 und 13 – 18 UhrMittwoch 13 – 18 UhrFreitag 08 – 12 und 13 – 18 UhrSamstag 08 – 12 Uhr
im ASZ HaslachDienstag 13 – 18 UhrFreitag 08 – 12 und 13 – 18 Uhr
im ASZ LembachMontag & Freitag 08 -12 und 13 – 18 Uhr
12.12.2024